Wichtige Klarstellung zum „Rientro dei cervelli“
Der Rückkehrer-Bonus – oft als „Rientro dei Cervelli“ bezeichnet – soll Italiener, und damit auch Südtiroler, zur Rückkehr aus dem Ausland bewegen. Nun wurde klargestellt: Der attraktive Steuervorteil gilt auch dann, wenn von der Heimat aus für ein ausländisches Unternehmen gearbeitet wird. Das hat die Einnahmenagentur jetzt mitgeteilt.

